Veröffentlichung von Frau Prof. Dr. Bensch zu
Lehrer- und Anleiterqualifizierung in der Pflege:
Lehrer-_und_Anleiterqualifizierung_in_der_Pflege_BIBB_Bensch.pdf
Die aktuelle Position des BLGS-Vorstands zur Entwicklung der Pflegberufereform finden Sie hier:
Kommt die Generalistik nun doch noch in dieser Legeslaturperiode auf den Weg?
http://www.spdfraktion.de/presse/statements/ausbildung-pflegeberuf-einigung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) zeigt sich empört über Aussagen des CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel, dass die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung kaum noch realisierbar sei. Gegenüber dem Pflegeportal Station24 sagte DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus, Rüddels Aussagen seien "verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe der Pflegenden und auch der Patienten". Er verwies auf Modellvorhaben, die gezeigt hätten, dass eine gemeinsame Ausbildung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege funktioniere und die Auszubildenden besser für ihre Tätigkeit in der Pflege qualifiziere.
Westerfellhaus sagte darüber hinaus, er habe am Montag mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) telefoniert: "Herr Gröhe hat mir versichert, dass er weiterhin für die generalistische Pflegeausbildung eintritt", berichtete der Pflegepräsident. Der Minister werde sich bemühen, seine Fraktionskollegen im Bundestag zu überzeugen, das Konzept mitzutragen. Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisierte Rüddels Aussagen. Lesen Sie mehr dazu hier.
Der DPR warnt in einer Pressemitteilung des Weiteren vor einer "Blamage für die Bundesregierung", sollte die Generalistik noch scheitern.
Quelle: bibliomed.de
Hier finden sich dann weiterführende Links:
https://www.station24.de/news/-/content/detail/15099068
Hier die Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Pflegekammer:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Ministerien für Gesundheit und Familie haben nach zwei Jahren Arbeit ihre Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vorgelegt. Als grundlegende Weichenstellungen schlagen die Experten aus den Bundes- und Länderressorts darin die Ablösung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes durch das neue Gesetz vor. In dessen ersten Teil soll die Zusammenlegung von Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung geregelt sein, im zweiten Teil die Einführung einer neuen akademischen Ausbildung.
Auch die Finanzierung soll künftig einheitlich erfolgen, ein konkreter Vorschlag findet sich in den Eckpunkten aber nicht, „da eine Verständigung über die Kostenverteilung Bund/Länder erforderlich ist, die auf Fachebene nicht erfolgen kann“. Allerdings werden vier mögliche Varianten dargestellt. In der ersten zahlen alle bisher an den Ausbildungskosten beteiligten Institutionen anteilmäßig in einen gemeinsamen Ausbildungsfonds ein, aus dem dann sämtliche Kosten aufgebracht werden. Hiervon erhoffen sich die Ideengeber, „gravierende Belastungsverschiebungen“ künftig zu vermeiden. In der zweiten Variante erfolgt die Ausbildungsfinanzierung komplett über einen Ausgleichsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kostenträger nach SGB XI. Das Modell orientiert sich im Grundsatz an den bisherigen Strukturen, würde aber „zu einer Kostenentlastung der Länder im Umfang der Schulkosten für die bisherigen Schulplätze in der Altenpflegeausbildung und zu einer Belastung der Pflegebedürftigen führen“. Im dritten Szenario werden die Ausbildungskosten über einen Ausgleichsfonds finanziert, in den die GKV und die Kostenträger nach SGB XI zahlen, die Finanzierung der Schulkosten bleibt Aufgabe der Länder. Die vierte Variante sieht ebenfalls die Finanzierung der Ausbildungskosten durch den Ausgleichsfonds von GKV und Kostenträgern nach SGB XI und der Schulkosten durch die Länder vor. Allerdings sollen hier in einer Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes näher festzulegende Teilbeträge der Schulkosten noch über den Ausbildungsfonds finanziert werden.
In die Diskussionen der Arbeitsgruppe einbezogen wurden auch die Pläne der EU-Kommission für die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie und insbesondere zur Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung. Für ihre Eckpunkte gehen die Autoren aber davon aus, „dass in Deutschland auch zukünftig die – auf der Grundlage des mittleren Bildungsabschlusses zugelassenen - dreijährig an den Pflegeschulen ausgebildeten Pflegefachkräfte die stärkste Säule im Berufsfeld der Pflege bilden müssen“. Parallel müsse die Hochschulausbildung angesichts des zunehmenden Bedarfs an akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften weiter auf- und ausgebaut werden. Beide Ausbildungsgänge sollten nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern zentrale Bestandteile einer gestuften und durchlässigen Pflegebildung sein.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland begrüßte die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbietsgruppe. Mit der Generalistischen Ausbildung werde auf den Wandel der Bedarfe der Menschen und die strukturellen Veränderungen in der Altenhilfe reagiert. Sie folge dem guten Grundsatz, dass die Pflegenden künftig so viel wie möglich gemeinsam lernen und sich dann so viel wie nötig für bestimmte Einsatzfelder spezialisieren sollten, sagte Verbandsvorsitzender Hanno Heil.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist im März 2010 unter gemeinsamer Federführung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt worden, um Eckpunkte zu wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes zu erarbeiten. Sie besteht aus jeweils zwei Vertretern der beiden Bundesressorts sowie jeweils vier auf Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder.
Aus dem Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft RLP mit Anlage Schreiben MSAGD:
"Krankenhäuser können die Kosten der Praxisanleitung auf Station nunmehr vollumfänglich geltend machen. ... Es besteht für künftige Ausbildungsbudgets ein Refinanzierungsanspruch."
Den vollständigen Text finden Sie im internen Bereich als pdf zum download hier:
http://lag-rheinland-pfalz.de/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=19&Itemid=59
für die Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in Rheinland-Pfalz
Bitte klicken Sie hier, um den Rahmenlehrplan als PDF-Datei zu öffnen.
Hier finden Sie die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 11.11.2003:
in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.07.2003:
BLGS: Generalistik - ein fauler Kompromiss...
... lesen Sie die Stellungnahme des BLGS hier:
20170409_PM_BLGS_Generalistik.pdf
Hier nochmal der Link zur Einigung aus Sicht der SPD:
http://www.spdfraktion.de/presse/statements/ausbildung-pflegeberuf-einigung